Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung

Frühzeitig und selbstbestimmt vorsorgen mit Vollmachten und Verfügungen –

Wir beraten und unterstützen Sie dabei gerne!

 

Wir wünschen uns, dass wir bis ins hohe Alter unser Leben gesund, aktiv und selbstbestimmt gestalten können. Leider gelingt dies nicht immer. Durch Unfall, schwere Erkrankung oder Altersschwäche kann ein Mensch in die Lage kommen, dass er nicht mehr selbst über ärztliche Maßnahmen oder über rechtliche und vertragliche Regelungen entscheiden kann. Wer für diese Situation rechtzeitig und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte vorsorgt, handelt selbstbestimmt und erleichtert es den Angehörigen im Bedarfsfall richtig zu entscheiden.

 

Vorsorgende Verfügungen

 

Gesundheitsvollmacht

Sie können im Voraus einer von Ihnen selbst bestimmten Person für Ihre Gesundheitssorge eine Vertretungsvollmacht erteilen.

Generalvollmacht

Sie können im Voraus einer von Ihnen selbst bestimmten Person eine umfassende  Vertretungsvollmacht erteilen. Zusätzlich zur Gesundheitssorge sind hier rechtliche und vertragliche Themen zum Vermögen, Wohnen, Umgang mit Behörden und Versicherungen enthalten.

Patientenverfügung

Sie können im Voraus für den Fall einer lebensbedrohlichen Erkrankung und eigener Entscheidungsunfähigkeit den behandelnden Ärzten vorgeben, welche Behandlungen oder Eingriffe erwünscht sind oder von Ihnen abgelehnt werden.

Betreuungsverfügung

Sie können im voraus eine Person vorschlagen, die dann vom Gericht als Betreuer bestellt wird, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen können und Sie keine Vollmacht erteilt haben.

 

Zu diesen Themen bietet Ihnen ,,Unser Netz e.V.“ eine ausführliche Information  auf Basis der Formulare des Bundesministeriums der Justiz oder der Esslinger Initiative e. V. an. Das Gespräch kann bei Ihnen zuhause, gerne auch mit weiteren Familienmitglieder stattfinden und ist kostenlos, führt zu keinen weiteren Verpflichtungen und wird von geschulten, ehrenamtlichen Berater*innen durchgeführt. Wird die Formularmappe der Esslinger Initiative übernommen, fällt hierfür eine Gebühr von 5€ an.

 

 

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bietet zum Thema Betreuungsrecht, Eherecht und Patientenverfügung kostenlose Broschüren mit rechtssicheren Formularen an, Anforderung per Internet unter https://www.bmjv.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Publikationensuche_Formular.html

Die Formulare der Esslinger Initiative zum Herunterladen finden Sie unter Downloads auf folgender Seite ⇒  http://www.esslinger-initiative.de

 

 

 

 

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